Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
Schutzkonzept der Ev.-Luth. Kirchengemeinde "Christus Der Gute Hirte" in Wandsbek und Jenfeld zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und allen anderen Formen von Gewalt
In seiner konstituierenden Sitzung am 5. Januar 2025 hat der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde “Christus Der Gute Hirte” in Wandsbek und Jenfeld einstimmig die hier vorgelegte Version des Schutzkonzeptes zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und allen anderen Formen von Gewalt beschlossen.
Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und allen anderen Formen von Gewalt
Vorwort
Wir, die Ev.-Luth. Kirchengemeinde “Christus Der Gute Hirte” in Wandsbek und Jenfeld, sind eine selbstständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Wir wissen uns zum friedlichen Zusammenleben und zum Gespräch mit allen Menschen, gleich welcher Religion oder Weltanschauung, verpflichtet. Wir verfolgen den Verkündigungsauftrag, die Bildung und Erhaltung eines Wertekanons, indem wir am Konziliaren Prozess der Kirchen zu Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung teilhaben. Wir erkennen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen wie auch die UN-Kinderrechtskonvention als verbindlich an.
Wir sind durch das Präventionsgesetz der Nordkirche und durch die von uns anerkannte Vereinbarung zwischen dem „Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) und der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD), verpflichtet, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Gleichzeitig sind wir als freier Träger der Jugendarbeit durch das Bezirksamt Hamburg Wandsbek anerkannt und damit nach dem Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet, ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§§ 45, 79a SGB VIII) zu entwickeln und anzuwenden. Solch ein „Schutzkonzept für die Konfirmanden- und Jugendarbeit der Christus-Kirche Wandsbek“ sowie ein „Schutzkonzept für die Arbeit mit Kindern in dem Kindergarten Lütten-Haus der Christus-Kirche“ aus dem Jahre 2022 ist vom Kirchengemeinderat der Christus-Kirche beschlossen. Dieses nun vorgelegte Präventionsgesetz der seit dem 01.01.2025 fusionierten Kirchengemeinde soll darüber hinaus Menschen aller Altersgruppen in unserer Gemeinde dienen und diesen Anspruch soll das vorliegende Schutzkonzept ebenfalls erfüllen. Bei der Ausarbeitung und Formulierung werden Kinder und Jugendliche allerdings als besonders schutzbedürftig in den Fokus genommen.
Wir stellen fest: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt, selbstverständlich auch vor sexualisierter Gewalt. Sexueller Missbrauch durch Erwachsene, ältere Jugendliche oder durch Gleichaltrige kann zu großem Leid führen, die Folgen belasten nicht selten ein Leben lang.
Wir verurteilen jede Form von Gewalt, vor allem sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Wir wollen, dass Kindern und Jugendlichen künftig umfassenderer Schutz zuteil wird, insbesondere dort, wo individuelle und strukturelle Handlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, wirkungsvoll Hilfe erhalten.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in unserer Kirchengemeinde bestmöglich vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dabei haben wir sowohl Orte im Blick, an denen Kinder und Jugendliche haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Erwachsenen anvertraut werden, als auch Gruppen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst (älteren) Jugendlichen anvertrauen bzw. anvertraut werden. Kinder und Jugendliche sollen an diesen Schutz- und Kompetenzorten vertrauensvolle und kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen.
Wir wollen die Kommunikation über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erleichtern. Schweigen hilft nur den Tätern und Täterinnen. Verharmlosung, Wegschauen oder mangelnde Vorstellungskraft müssen endgültig überwunden werden. Achtsam im Umgang und konsequent im Handeln zu sein bedeutet für uns: Gemeinsam wollen wir eine noch stärkere Sensibilisierung für das Thema und die vielfältigen Gefahrenlagen erreichen und mit der Umsetzung des vorliegenden Schutzkonzepts unseren Beitrag für ein weiter zu steigerndes Engagement gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen leisten.
Schutz wird nur dann wirksam sein, wenn es kein Tabu mehr ist wahrzunehmen, dass sexualisierte Gewalt in all ihren Formen geschieht und geschehen konnte. Wir halten die unabhängige Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit für wichtig und notwendig. Sie soll dazu beitragen, durch Missbrauch erlittenes Leid anzuerkennen und Erkenntnisse für künftige Prävention, Intervention und Aufarbeitung zu gewinnen. (...)